SQD Stufe I

Zertifizierung Stufe I:

1. Erfolgreiche Teilnahme mindestens eines Mitarbeiters pro Betrieb an dem Seminar "Ausbildung zum Qualitäts-Coach" im Rahmen der Initiative ServiceQualität Deutschland.

2. Anwendung und Einsatz der Arbeitsinstrumente:
Erarbeitung eigener betrieblicher Serviceketten für die Hauptkundengruppen
Überprüfung der Servicequalität mit Hilfe der Qualitätsbausteine
Anwendung des Beschwerdemanagements
Erstellung eines Maßnahmenplanes mit mind. 8 konkreten Maßnahmen
Abgabe des Teamversprechens und des Qualitätsversprechens gegenüber Kunden.

3. Bereitschaft, die Qualität laufend zu verbessern und die Selbstkontrolle mit Hilfe der entsprechenden Instrumente jährlich vorzunehmen.

4. Einreichen der vollständig ausgefüllten Unterlagen an die Prüfstelle.

5. Bezahlung der Prüfgebühr nach Eingang des Antrages:
Die Kosten für die Antragsstellung und Verleihung des Qualitätssiegels ServiceQualität Deutschland in Niedersachsen Stufe I richtet sich nach der Anzahl Ihrer Mitarbeiter im Unternehmen.

Erstzertifizierung:

Unternehmen bis 15 Mitarbeiter 230,- Euro zzgl. MwSt. 
Unternehmen ab 16 Mitarbeiter 280,- Euro zzgl. MwSt.

Folgezertifizierung:

Unternehmen bis 15 Mitarbeiter 200,- Euro zzgl. MwSt. 
Unternehmen ab 16 Mitarbeiter 250,- Euro zzgl. MwSt.

Kombiangebot Stufe I: Seminarteilnahme und Zertifizierung

Unternehmen bis 15 Mitarbeiter 499,- Euro zzgl. MwSt.
Unternehmen ab 16 Mitarbeiter 549,- Euro zzgl. MwSt.

Die Antragsgebühren beinhalten die Prüfung der Unterlagen und Dokumentation in einem Auswertungsbericht. Zusätzlich beinhaltet die Gebühr die Kosten für Plakette, Urkunde und Werbematerial.

6. Rücksendung der unterschriebenen vertraglichen Vereinbarung als rechtliche Grundlage aller darauf aufbauenden Abläufe und Maßnahmen.

7. Einreichen des überprüften und erneuerten Maßnahmenplans ein Jahr nach der offiziellen Verleihung des Qualitätssiegels der Stufe I.

8. Einreichen des überprüften und erneuerten Maßnahmenplans zwei Jahre nach der offiziellen Verleihung des Qualitätssiegels der Stufe I.

Regelungen für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen wird die Möglichkeit geboten, das Qualitätssiegel ServiceQualität Deutschland in Niedersachsen in Kooperation mit anderen Unternehmen anzustreben, in dem Sie zusammen einen Qualitäts-Coach einsetzen. Für Kleinstunternehmen und Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten gelten besondere Bestimmungen zur Erlangung des Qualitätssiegels Stufe I. Die genauen Bestimmungen und weitere Details finden Sie in den Qualitäts-Richtlinien der Stufe I, die Sie weiter unten herunterladen können.

In der Stufe I können Unternehmen ihre Service- bzw. Dienstleistungsqualität entwickeln und sichern. Der einzuleitende Prozess setzt ein grosses Maß an Eigenverantwortung voraus, liefert jedoch rasche und einfach umzusetzende Resultate bezüglich Betriebsabläufen und Verantwortlichkeiten.

Das Qualitätssiegel der Stufe I soll darum auch nicht primär nach aussen wirken, sondern nach innen motivieren. Der Kunde soll Qualität nicht nur über das Signet erkennen, sondern direkt über bessere Dienstleistungen erfahren.

Qualitäts-Richtlinien der Stufe I     pdf-download

Zertifizierung Stufe II

SQD Stufe II

Unternehmen, die sich an der Initiative ServiceQualität Deutschland in Niedersachsen beteiligen, können sich mit dem Qualitätssiegel ServiceQualität Deutschland in Niedersachsen der Stufe II auszeichnen lassen. Auch das Qualitätssiegel der Stufe II wird für eine Dauer von drei Jahren vergeben. Für die Erlangung dieses Siegels sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Gültige Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel ServiceQualität Deutschland in Niedersachsen Stufe I.

2. Erfolgreiche Teilnahme an der „Ausbildung zum Qualitäts-Trainer“ Stufe II.

In einem auf Stufe I aufbauenden Seminar bekommt der Qualitäts-Coach, der bereits ein Unternehmen erfolgreich in Stufe I zertifiziert hat, die Möglichkeit, sich zum Qualitäts-Trainer fortzubilden.

3. Anwendung und Einsatz der Arbeitsinstrumente

  • Stärken-Schwächen-Profil
  • Führungskräftebefragung (wird anonym von der Führungskraft online eingegeben)
  • Mitarbeiterbefragung (wird anonym vom Mitarbeiter online eingegeben oder der Prüfstelle eingereicht)
  • Kundenbefragung
  • Bericht der Mystery-Person

4. Bezahlung der Prüfgebühr nach Eingang des Antrages.

Erstzertifizierung:

Betriebe, die keine Übernachtungsleistung anbieten: 795,- €
Betriebe, die eine Übernachtungsleistung anbieten: 945,- €

Folgezertifizierung:

Betriebe, die keine Übernachtungsleistung anbieten: 765,- €
Betriebe, die eine Übernachtungsleistung anbieten: 915,- €


Kombiangebot Stufe II: Seminarteilnahme und Zertifizierung:

Betriebe, die keine Übernachtungsleistung anbieten: 965,- €
Betriebe, die eine Übernachtungsleistung anbieten: 1.115,- €
Alle Preise zzgl. MwSt. und Reisekosten für die Mystery Person.

5. Rücksendung der unterschriebenen vertraglichen Vereinbarung als rechtliche Grundlage aller darauf aufbauenden Abläufe und Maßnahmen.

6. Erstellen eines Maßnahmenplanes mit konkreten Maßnahmen.

7. Jährliche Ergebnisüberprüfung.

Mindestens einmal jährlich muss eine Ergebniskontrolle durchgeführt werden und ein überarbeiteter Maßnahmenplan auf Basis eines neuen Auswertungsberichtes bei der Prüfstelle eingereicht werden.

Qualitäts-Richtlinien der Stufe II   pdf-download

Zertifizierung Stufe III

SQD Stufe III

Nach dem Abschluss der Pilotphase können Betriebe demnächst auch die Zertifizierung in der Stufe III beantragen.

Hierfür ist ebenfalls ein Seminar notwendig. Die 3-tägigen Schulungen "Ausbildung zum Qualitäts-Manager" werden deutschlandweit einheitlich von einem Kooperationspartner angeboten.

Die Inhalte der Stufe III:

• Jährlicher QMS-Prüfbericht (Audit) des Zertifizierungsinstituts

• Jährlicher Nachweis einer Kundenbefragung

• Schriftlicher Mystery Bericht wahlweise nach 12 oder 24 Monaten

• Ausarbeitung eines Maßnahmenplans zur Qualitätssicherung und -verbesserung mit Festlegung von mindestens 8 verbindlichen Maßnahmen (jährliche Aktualisierung)

• Übersendung der erforderlichen Unterlagen an die Prüfstelle

• Nach der Bewertung der eingereichten Unterlagen bekommt das Unternehmen einen Auswertungsbericht und bei Erreichen der geforderten Mindestkriterien wird die Zertifizierung der Stufe III für einen Zeitraum von drei Jahren an das Unternehmen verliehen.

Weitere Informationen zum Ablauf und den Inhalten der Stufe III erhalten Sie bei:

Agnetha Gläß
service@tourismusniedersachsen.de
Tel. 0511-270 488 24

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